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Die Bekämpfung häuslicher Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung Baden-Württemberg. Schon seit vielen Jahren verbessert die Landesregierung die Unterstützungsmöglichkeiten und baut Hilfsnetzwerke, vor allem für die Betroffenen von häuslicher Gewalt aus.
Von Gewalt betroffene Personen können rund um die Uhr niederschwellig Hilfe erlangen.
Die Landesregierung setzt sich mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg 2.0 für die Verwirklichung folgender Ziele ein:
Eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme in dem System der Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen ist dabei der polizeiliche Wohnungsverweis. Das bedeutet, der Täter oder die Täterin muss die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum verlassen.
Seit dem Jahr 2015 besteht zwischen der Polizei Baden-Württemberg und dem Opferschutzverein Weißer Ring e.V. eine Kooperationsvereinbarung, um für die Betroffenen direkt nach der Tat zügig und unkompliziert eine Nachversorgung zu gewährleisten.
Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind oder denen Gewalt droht, können vorübergehend in Frauen- und Kinderschutzhäusern unterkommen. Diese sind rund um die Uhr geöffnet und bieten Schutz und Beratung für Frauen und deren Kinder.
Weitergehend können sie sich an eine Fachberatungsstelle gegen häusliche Gewalt oder eine Interventionsstelle wenden.
Tipps:
Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG):
17.07.2026 Innen- und Sozialministerium Baden-Württemberg