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Für jede Begasung hat der Arbeitgeber eine verantwortliche Person zu bestellen. Diese Person muss Inhaber eines Befähigungsscheins sein (Befähigungsscheininhaber). Der Befähigungsschein kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Mit diesem Antrag ist außerdem die Verlängerung eines bereits vorhandenen Befähigungsscheins möglich.
Das für den Sitz des Unternehmens örtlich zuständige Regierungspräsidium.
Für die Erteilung eines Befähigungsscheines müssen sie:
Vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen. Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor dem Ablauf der Geltungsdauer zu beantragen.
Für die Beantragung des Befähigungsscheins werden die folgenden Unterlagen benötigt:
Der Befähigungsschein wird für höchstens sechs Jahre erteilt. Die Geltungsdauer kann um jeweils sechs Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass
Der Befähigungsschein kann widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV):
19.05.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg