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Wollen Sie als Medizinphysik-Experte oder im technischen Bereich des Strahlenschutzes (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen) tätig werden? Dann müssen Sie den Erwerb der hierfür erforderlichen Fachkunde der zuständigen Behörde für Strahlenschutz nachweisen.
Wenn Sie beabsichtigen, als Medizinphysik-Experte zu arbeiten, Röntgeneinrichtungen oder Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde. Den Antrag auf Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde im Strahlenschutz kann auch der Arbeitgeber für seine Arbeitskraft stellen.
Wenn alle notwendigen Nachweise vorliegen, können Sie für sich selbst oder für Ihre Arbeitskraft die Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde im Strahlenschutz bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk
Die Person, der die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigt werden soll,
Wenn Ihnen alle notwendigen Nachweise zum Erwerb der Fachkunde vorliegen, können Sie oder Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung des Erwerbs der Fachkunde im Strahlenschutz bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen:
abhängig vom Einzelfall zwischen 250 EUR und 1.500 EUR
Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für die schriftliche Beantragung der Bescheinigung.
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV):
Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung
Fachkunde-Richtlinie Technik nach Röntgenverordnung
Richtlinienmodul „Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten"
30.09.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg