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Haben Sie eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung und möchten in der Strahlentherapie, Nuklearmedizin oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin arbeiten? Dann müssen Sie den Erwerb der hierfür erforderlichen Kenntnisse nachweisen.
Wenn Sie eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung, wie zum Beispiel zum medizinischen Fachangestellten, haben und beabsichtigen in der Strahlentherapie für die Anwendung am Menschen, in der Nuklearmedizin für die Anwendung am Menschen oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin zu arbeiten, benötigen Sie eine Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz. Die Person, der die Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigt werden soll, oder auch ihr Arbeitgeber kann die Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen. Mit dem Antrag sind alle notwendigen Nachweise vorzulegen.
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk
Die Person, der die Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigt werden soll,
Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
abhängig vom Einzelfall zwischen 150 EUR und 1.000 EUR
keine
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV):
31.10.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg