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Sie möchten Krankentransporte betreiben oder Ihren schon genehmigten Krankentransportbetrieb ändern oder erweitern?
Dann müssen Sie vor Beginn des Betriebs beziehungsweise der Änderung oder Erweiterung Ihres bestehenden Betriebs eine Genehmigung einholen.
Genehmigungsumfang und -inhalt
Die Genehmigung gilt
Die Genehmigung enthält folgende Nebenbestimmungen:
Hinweis: Die Genehmigungsbehörde kann nach eigenem Ermessen weitere Nebenbestimmungen erlassen. Diese können
Ferner müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Vorhaltungen für den Krankentransport nachrichtlich in den Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich aufgenommen werden.
Die Genehmigung sollten entweder die Unternehmerin und der Unternehmer oder eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person persönlich beim zuständigen Stadt- oder Landkreis beantragen.
Je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises stehen die Antragsformulare zum Download zur Verfügung. Zur Beantragung ist es zu empfehlen, den Antrag vorausgefüllt persönlich abzugeben, um gegebenenfalls offene Fragen beantworten zu können.
Dabei muss der Antrag folgende Angaben enthalten:
Die Betriebsaufnahme müssen Sie unter Angabe des Betriebsbereichs sowie der einzelnen Fahrzeuge jeweils mit amtlichem Kennzeichen bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Hinweis: In besonderen Fällen kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.
Beispiele:
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Höhe der Gebühren.
Hinweis: Bei gesetzlichen Leistungsträgern im Rettungsdienst kann die zuständige Stelle die Gebühren verringern oder erlassen.
Stand: 01.07.2021
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg