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Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
Das Bodenseeschifferpatent erhalten Sie, wenn Sie die theoretische und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden haben. Es gibt das Schifferpatent für folgende Kategorien:
Hinweis: Mit dem Patent der Kategorie B oder C haben Sie auch das Recht, Fahrzeuge der Kategorie A zu führen.
Tipp: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent erhalten. Es gilt für 30 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.
für die Erteilung des Bodenseeschifferpatents
Voraussetzungen für den Erwerb der Schifferpatente der Kategorien A und D sind:
Sie können sich direkt beim zuständigen Landratsamt für die theoretische und praktische Prüfung anmelden.
Beim Landratsamt Lindau können Sie sich mit einem Antragsformular anmelden, das auf der Homepage zur Verfügung gestellt wird. Bei den Landratsämtern Konstanz und Bodenseekreis in Friedrichshafen ist eine Anmeldung online möglich.
Hinweis: Sie müssen für das Patent keine Segelschule oder einen Jachtklub besuchen. Der Besuch wird aber empfohlen. Die Prüfungen finden meist wöchentlich in den Sommermonaten statt.
Für die praktische Prüfung können Sie sich in der Regel telefonisch beim Landratsamt anmelden und den Prüfungstermin und Prüfungsort vereinbaren.
Für die praktische Prüfung
Hinweis: Wenn Sie beispielsweise einen "Sportbootführerschein Binnen" oder "Sportbootführerschein See" haben, können Sie möglicherweise von der praktischen Prüfung befreit werden. Die Befreiung hängt davon ab, ob Ihre Befähigungsnachweise anerkannt werden können.
Anerkennung anderer Befähigungsnachweise:
Inhabern
werden die praktische Segelbootprüfung und die theoretischen Segelfragen anerkannt.
Inhabern:
wird die praktische Motorbootprüfung anerkannt.
Hinweis: In besonderen Fällen wie zum Beispiel Krankheit oder Schwangerschaft können Sie die Verlängerung der Frist schriftlich beantragen.
Die Gebühren für die Patentprüfungen legt das zuständige Landratsamt selbständig fest.
hängt vom Einzelfall ab
Eine Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche. Sie kann aber auch bis zu vier Wochen andauern.
siehe oben
27.02.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr