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Typ 2-Diabetes, Nierenerkrankungen oder Herzprobleme – all diese Erkrankungen können bekämpft werden, wenn man sie frühzeitig erkennt. Gesetzlich Versicherte haben deshalb Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.
Bei dem Check-up sollen gesundheitliche Risiken und Vorbelastungen abgefragt und Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden.
18-34 Jahre
Zwischen 18 und 34 Jahren zahlt die Kasse eine einmalige Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
Im Anschluss an die Untersuchung berät der Arzt oder die Ärztin den Patienten oder die Patientin. Wenn es medizinisch notwendig ist, gibt er auch Empfehlungen, wie Sie der Entstehung von Krankheiten vorbeugen können. Dazu gehören zum Beispiel Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Informationen zu den Risiken des Rauchens und einem gesundheitsgerechten Umgang mit Alkohol. Sie und die Krankenkasse bekommen diese Empfehlung auch schriftlich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Die Krankenkassen können so entscheiden, welche der Empfehlungen bezahlt werden.
Ab 35 Jahren
Ab 35 Jahren zahlt die Kasse regelmäßig alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
Im Anschluss an die Untersuchung berät der Arzt oder die Ärztin den Patienten oder die Patientin. Wenn es medizinisch notwendig ist, gibt er auch Empfehlungen, wie Sie der Entstehung von Krankheiten vorbeugen können. Dazu gehören zum Beispiel Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Informationen zu den Risiken des Rauchens und einem gesundheitsgerechten Umgang mit Alkohol. Sie und die Krankenkasse bekommen diese Empfehlung auch schriftlich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Die Krankenkassen können so entscheiden, welche der Empfehlungen bezahlt werden.
Auch das Hautkrebs-Screening zur Früherkennung von weißem und schwarzem Hautkrebs kann in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden.
Im Rahmen des Check-up besteht einmalig auch der Anspruch auf ein Screening auf eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion (ab 35 Jahren).
Männer ab 65 Jahren
Seit Januar 2018 können Männer ab 65 Jahren zudem einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas, also einer Erweiterung der Bauchschlagader, in Anspruch nehmen. Die Untersuchung wird nur Männern angeboten, weil diese wesentlich häufiger von einem Bauchaortenaneurysma betroffen sind als Frauen. Außerdem haben Männer - im Unterschied zu Frauen - nachweislich einen Nutzen von der Ultraschall-Früherkennungsuntersuchung.
Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin
Gesetzliche Versicherung
Um den Gesundheits-Check-up durchführen zu lassen, müssen Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin vereinbaren.
Er umfasst unter anderem folgende Leistungen:
Liegt der Verdacht einer Krankheit vor, wird der Arzt oder die Ärztin dafür sorgen, dass weiter gehende gezielte Untersuchungen erfolgen und gegebenenfalls medizinisch erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden.
siehe Altersbegrenzungen der jeweiligen Untersuchungsangebote
Für gesetzlich Versicherte: Versichertenkarte
Wenn vorhanden: Vorbefunde
Die Kosten werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
keine
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V):
20.10.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg