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Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen.
Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne.
Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich wie zum Beispiel Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle sind getrennt zu entsorgen. Auch Altbatterien und Elektroaltgeräte gehören nicht in den Restabfall.
Elektroaltgeräte und Altbatterien aus privaten Haushalten können kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen, z.B. Wertstoffhöfen, abgegeben werden. Außerdem nehmen rücknahmepflichtige Händler kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von höchstens 25 cm grundsätzlich auch ohne Kauf eines neuen Geräts kostenlos zurück. Größere Geräte können Sie beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts beim Händler zurückgeben oder mit der Sperrmüllabfuhr abholen lassen.
Der jeweilige Stadt- oder Landkreis bestimmt zu der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne die näheren Einzelheiten wie zum Beispiel Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen und Preise.
Hinweis: Für Gewerbeabfälle gelten besondere Regelungen.
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Informieren Sie sich bei der Verwaltung bzw. Abfallberatung Ihres Stadt- oder Landkreises, was Sie über die Hausmülltonne entsorgen dürfen.
Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
keine
keine
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
keine
13.10.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg