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Wenn Sie Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage sind, müssen Sie deren Schadstoffausstoß fortlaufend durch kontinuierliche Messungen ermitteln, aufzeichnen und auswerten.
Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen müssen Sie jedes Kalenderjahr einen Messbericht erstellen und der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium (Abteilung 5 - Umwelt).
Sie sind Betreiber einer Großfeuerungs, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage nach 13. BImSchV.
Vollständiger Messbericht
Keine
Bitte achten Sie darauf, den Messbericht bei der für Ihre Anlage zuständigen Immissionsschutzbehörde einzureichen.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):
Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 13. BImSchV
17.04.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg