Dienstleistungen
Dienstleistungen
Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen
Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen Dienstleistungen
Wenn Ihre Familie Hilfe in Alltagsfragen benötigt oder Problemsituationen therapeutisch begleitet werden sollen, können Sie sozialpädagogische Familienhilfe beantragen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in Ihre Familie. Die Hilfe orientiert sich an Ihrem Familienalltag.
Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.
Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können z. B. sein:
das örtliche Jugendamt.
Jugendamt ist,
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Es entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.
keine
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe:
21.11.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg