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Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen, städtebauliche Vorhaben sowie nichtinvestive Vorhaben.
Sollten Sie nachdem Sie das Onlineformular ausgefüllt und abgesendet haben noch Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe feststellen, können Sie diese im Nachgang vorlegen. Ergänzende Anlagen können zusätzlich im PDF-Format hochgeladen werden.
Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk sich die Kommune befindet.
Die Zuwendungsempfänger sind den jeweiligen Programmausschreibungen zu entnehmen.
Die Fristen können Sie den jährlichen Programmausschreibungen entnehmen.
Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.
Welche Unterlagen einzureichen sind, bestimmt sich aus den jeweils von Ihnen geänderten oder ergänzten Unterlagen.
Antragstellung und Beratung: keine
Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.
19.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg