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Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, benötigen Sie vor der Einreise ein Visum.
Das gilt nicht für:
Das Visum erhalten Sie in der Regel mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Nach Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden.
Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien und Nordirland (im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Freizügigkeitsgesetz/EU), Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA müssen vor Ablauf von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen.
Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat), in deren Amtsbezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten beziehungsweise Ihren Wohnsitz haben
Den jeweiligen auf Sie zutreffenden Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis) beantragen Sie mithilfe des jeweiligen Formulars.
Antragsformulare für Visumanträge erhalten Sie kostenlos von der zuständigen Auslandsvertretung in der ortsüblichen Sprachfassung. Sie stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung, je nach Angebot der jeweiligen Auslandsvertretung.
Für andere Aufenthaltstitel erhalten Sie die notwendigen Formulare bei der Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie nach Ihrer Einreise sich mit Ihrem Wohnsitz angemeldet haben. Einzelheiten zum jeweiligen Verfahrensablauf finden Sie in den oben aufgelisteten Verfahrensbeschreibungen.
Den Visumantrag stellen Sie persönlich. Die Auslandsvertretung holt sofern notwendig, die Zustimmung der Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnsitz in Deutschland ein. Nach der Zustimmung kann die Auslandsvertretung das Visum erteilen, das die Einreise und den vorläufigen Aufenthalt erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass Sie dazu verpflichtet sind, vor Ablauf Ihres Visums einen Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
Die deutsche Auslandsvertretung und die Ausländerbehörde können weitere Unterlagen verlangen.
EUR 75,00
Die Dauer von der Beantragung bis zur Erteilung des Visums kann variieren. Rechnen Sie mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer.
Bitte kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um Ihr Visum und nehmen Kontakt mit der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung auf.
Aufenthaltsverordnung (AufenthV):
Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU):
08.07.2024 Justizministerium Baden-Württemberg