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Für den Bau von Rettungswachen, wovon neben den Neubauten auch Um- und Erweiterungsbauten, sowie Sanierungen umfasst sind, können die nachfolgenden Hilfsorganisationen Fördermittel beantragen.
Der Rettungsdienst wird in Baden-Württemberg im Auftrag des Landes von folgenden Hilfsorganisationen durchgeführt:
Die Bewilligungsstelle für die Förderung sind die jeweils zuständigen Regierungspräsidien. Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die zu fördernde Maßnahme befindet.
Um eine Förderung von baulichen Investitionsmaßnahmen des Rettungsdienstes beantragen zu können, müssen Sie Mitglied in einer oben genannten Hilfsorganisation sein und mit der Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg nach den Vorgaben des § 2 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes beauftragt sein.
Die Beantragung der Förderung von Rettungswachen erfolgt online. Dabei ist folgendes Verfahren vorgesehen:
Sie müssen die Antragsunterlagen bis zum 31. März des Programmjahres beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht haben.
Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Antragstellung beifügen:
Für das Verfahren entstehen Ihnen keine Kosten.
Die Prüfung Ihrer Anträge durch die Regierungspräsidien umfasst eine Zeitspanne von drei Monaten. Die finale Erstellung des Jahresförderprogramms durch das Innenministerium erfolgt dann weitere drei Monate später.
Keine.
Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Investitionen des Rettungsdienstes (VwV-F-RD)